Title: | Badische Gebäudeversicherungsanstalt |
Geschichte der Institution mit Archivbeständen: | Die Badischen Gebäudeversicherungsanstalt war zusammen mit der Württembergischen Gebäudebrandversicherungsanstalt bis zum 30.06.1994 staatlicher Monopolversicherer in Baden-Württemberg. Nach dem Verkauf durch das Land Baden-Württemberg an die Sparkassen-Organisation ist heute die SV Sparkassenversicherung Gebäudeversicherung AG die Rechtsnachfolgerin.
Bis 1994 wurden alle Gebäude in Baden-Württemberg zu Versicherungszwecken bewertet; die entstandenen Unterlagen wurden bei den Gemeinden verwahrt. Mit dem Verkauf der Gebäudeversicherungsanstalten gingen auch diese Unterlagen an die neue Eigentümerin über, welche sie in einem eigenen Archiv in Karlsruhe-Hagsfeld verwahrte. Vom Landesarchiv Baden-Württemberg wurde schon zu diesem Zeitpunkt auf die historische Bedeutung der Einschätzungsunterlagen hingewiesen und es wurde die Zusage des Landes erreicht, dass die Sparkassenversicherung Kontakt zum Landesarchiv aufnimmt, wenn die Unterlagen für eigene Zwecke nicht mehr benötigt werden.
Da es bei den weiter bestehenden Verträgen Aufbewahrungspflichten für die Unterlagen gibt, ließ die Sparkassenversicherung diese digitalisieren, hatte dann aber keinen Verwendungsbedarf mehr für die Originalunterlagen insgesamt. Hierauf schlossen das Landesarchiv und die Sparkassenversicherung im Jahr 2011 eine Vereinbarung zur Übergabe und weiteren archivischen Behandlung der Unterlagen. Hierin wurde vereinbart, dass die vom Landesarchiv bzw. den Kreis- und Stadtarchiven als archivwürdig befundenen Einschätzungsunterlagen dem Landesarchiv übergeben werden, welches sie an Kommunalarchive weitergeben darf, wenn diese sich ihrerseits den Bestimmungen der Vereinbarung unterwerfen.
Den Belangen des Datenschutzes wurde dadurch Rechnung getragen, dass die Unterlagen einer einheitlichen 30jährigen Sperrfrist bis 30.06.2024 unterliegen, dass bei einer Benutzung nach Ablauf dieser Frist die Bestimmungen des Landesarchivgesetzes gelten und dass die schutzwürdigen Belange Dritter, d.h. vor allem der Sparkassenversicherung sowie der ehemaligen und aktuellen Eigentümer angemessen berücksichtigt und gewahrt werden müssen. So ist insbesondere die Nutzung zum Zweck einer Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen oder vergleichbar ähnlichen Zwecken unzulässig.
Nach Abschluss einer Vereinbarung zwischen Landesarchiv und Stadtarchiv Mannheim – Institut für Stadtgeschichte - gemäß den genannten Vorgaben wurden die den Stadtkreis Mannheim betreffenden Unterlagen schließlich im Jahre 2012 vom Stadtarchiv übernommen. Gemäß den Abstimmungen zwischen Landesarchiv und Kommunalarchiven wurden bei den im Jahre 2012 nicht mehr bestehenden Verträgen die Papierakten übernommen und bei den zu diesem Zeitpunkt noch laufenden Verträgen die Akten in der digitalisierten Form.
Die papiernen Unterlagen des Bestands haben einen Umfang von 46,5 lfm, die digitalen Unterlagen umfassen 15.621 digitale Objekte. Die Laufzeit reicht von Anfang der 1930er Jahre, als neue Einschätzungsverzeichnisse gefertigt wurden, bis 2012. Zumeist handelt es sich um sehr dünne Akten. Umfangreichere Akten mit teilweise auch Plänen und Rissen gibt es meist bei größeren Gebäuden (z.B. Gaswerk, Polizeipräsidium etc.) oder Gebäuden von Firmen.
Mannheim, im Juni 2020 gez. Michael Konrad |
Appraisal and destruction: | Als archivwürdig bewertet wurden die Akten zu Gebäuden, die auf der Kulturdenkmalliste stehen, zu Gebäuden, die bei der Ersterhebung vor 1945 aufgenommen wurden, und zu Gebäuden von Firmen. |
Usage notes: | Einheitliche Sperrfrist für den gesamten Bestand bis 30.06.2024; nach Ablauf der Sperrfrist keine Nutzung zum Zweck einer Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen oder vergleichbar ähnlichen Zwecken. |
Bundesland: | Baden-Württemberg |
Art der Institution mit Archivbeständen: | Kommunale Archive |
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Usage |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://scope.mannheim.de/detail.aspx?ID=1514235 |
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