Polizeipräsidium (Familienstandsbögen), 1807-1900 (Bestand)

Archive plan context


Title:Polizeipräsidium (Familienstandsbögen)
Geschichte der Institution mit Archivbeständen:Seit Mitte des 19. Jahrhunderts war die staatliche Polizeibehörde in Mannheim mit dem staatlichen Bezirksamt vereinigt. An der Spitze der Polizei in Mannheim stand seit 1902 ein Polizeidirektor, ab 1932 der Polizeipräsident. Im Zuge der Auflösung der Länder wurde die gesamte Polizei dem Reich unterstellt, das Polizeipräsidium Mannheim unterstand fortan den zuständigen Reichsbehörden. Nach der Machtergreifung 1933 entstand durch das Reichsministerium für Luftfahrt unter Hermann Göring aus privaten Luftschutzvereinen ein offizieller Reichsluftschutzbund (RLB). Die Organisation teilte sich auf in einen privaten Luftschutz (überwiegend RLB) und den hoheitlichen Luftschutz, der im Sicherheits- und Hilfsdienst (SHD) zusammengefasst wurde.
Der SHD erfüllte Aufgaben im Sicherheitsdienst, im Feuerlösch- und Entgiftungsdienst, im Instandsetzungsdienst, im Sanitätsdienst und im Veterinärsdienst. Dem SHD wurde die Schutzpolizei, Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz und Technische Nothilfe zugewiesen. Zu diesem Grundstab kamen im Mobilisierungsfall Dienstverpflichtete, wobei jeder Deutsche eingezogen werden konnte (Reichsluftschutzgesetz 1935).
Für die Führungspositionen verwendete man Fachkräfte, während die Hilfskräfte erst ausgebildet wurden. Der SHD eines Ortes unterstand dem Polizeichef als örtlichem Luftschutzleiter.
Bei Kriegsbeginn 1939 wurde der SHD auch in Mannheim mobilisiert (Schulungen spätestens seit 1938). Seit 1940 war er mit Beginn der Luftangriffe voll ausgelastet. Ab Frühjahr 1940 gab es die blaugrauen Luftschutzuniformen mit grünem Nahtbesatz. Dazu wurde eine grüne Armbinde mit der Aufschrift Sicherheits- und Hilfsdienst getragen. Im Juni 1942 wurde der SHD in die Ordnungspolizei überführt und nannte sich seither Luftschutzpolizei.
Mit dem Kriegsende 1945 übernahm die Militärregierung der Besatzer die Polizeigewalt. Die westlichen Siegermächte planten die Dezentralisierung des Polizeiapparats. So bildeten die Amerikaner auch in Mannheim eine kommunale Polizei, die mit Polizeipräsident Rudolf Leiber Ende 1945 ihren Leiter erhielt.
„Objekte, für die ein öffentliches Interesse bestand“, wurden zunächst von den Besatzungstruppen und später von den zuständigen Polizeirevieren der uniformierten Schutzpolizei bewacht (bis 14.1.1946). Diese war damit aber personell überfordert, da sie durch die Entnazifizierung nur über wenige Beamte verfügte. Deshalb wurde nach Genehmigung von Oberbürgermeister Josef Braun und der Militärregierung, vertreten durch Captain R.R. Kelley, im Januar 1946 ein Objektschutz mit 20 Mann aufgestellt.
Auf zusätzliche Anregung des amerikanischen Hauptquartiers Frankfurt sollte darauf aufbauend ein Wachschutz (Civil Guard) für gewerbliche Objekte gegründet werden. Man hielt es für notwendig, Deutsche als Wächter in der amerikanischen Zone zu verwenden, um Diebstähle und Vernichtung von Eigentum zu verhindern. Zudem hatten mehrere Firmen und Industrieobjekte bereits um Wachmänner ersucht.
Die Wachleute erhielten hilfspolizeiliche Befugnisse, waren mit einem Gummiknüppel bewaffnet und trugen eine Armbinde mit dem Aufdruck C.G. (Civil Guard). Die Auswahl und Ausbildung übernahmen vorhandene stadt- und landespolizeiliche Einrichtungen (z.B. Polizeischule Mannheim) unter Aufsicht der Militärregierung.
Den Dienst der zivilen Wächter kontrollierten Reviervorsteher und Schichtführer der zuständigen Polizeireviere.
Die Behördenverwaltung wurde tagtäglich mit verschiedensten Schwierigkeiten konfrontiert. Immer wieder ergaben sich Probleme mit Auftraggebern, weil die frühere Bewachung durch die Schutzpolizei unentgeltlich erfolgt war und die Kosten für den neuen zivilen Dienst recht hoch lagen (anfangs 12 RM je Tag und Wachmann). Auch entwickelte sich eine hohe Fluktuation der Wachmänner durch häufige Entlassungen, weil zuerst fast jeder politisch unbelastete Anwärter eingestellt wurde, sich eine Eignung der Person aber erst im Laufe der Tätigkeit zeigte.
Im August 1946 wuchs die Mannschaft auf rund 700 Mann und im Januar 1947 auf 1383 Mann an. Der Wachschutz war für amerikanische Objekte militärischer und privater Natur, sonstige Industrie- und Privatanlagen, sowie für städtische und staatliche Objekte zuständig.
Die Auflösung der Wachabteilung erfolgte am 15. Februar 1947. Das 59. Base Depot übernahm 950 Wachangestellte weiterhin im Angestelltenverhältnis.
Auf Anordnung der amerikanischen Militärregierung durch Oberst Rue wurde im Mai/Juni 1947 neben der Schutzpolizei eine Sonderpolizei gebildet, welche die Arbeit des Wachschutzes weiterführen sollte. Polizeikommissar Ernst Glunk übernahm nach der Leitung des Wachschutzes auch die der Sonderpolizei.
Dieses Mal legte man bei der Auswahl des Personals, auch bei den übernommenen Wachmännern, höhere Maßstäbe an. Das Alter der Anwärter sollte zwischen 18 und 40 (max. 55) Jahren liegen, politische und moralische Nichtbelastung sollten gewährleistet sein.
Die Sonderpolizisten gehörten weiterhin zur Abt. VIII der Stadtverwaltung und waren in Gruppe A und B nach verschiedenen Lohngruppen aufgeteilt.
Eine Schulung vermittelte eine kurze Ausbildung in Wachdienst und Waffengebrauch. Die Sonderpolizisten trugen eine schwarze Uniform mit der Bezeichnung Sonderpolizei Mannheim (Special Police) und einen Gummiknüppel. Zudem waren sie mit einem U.S. Karabiner 30 bewaffnet. Die polizeilichen Befugnisse galten aber wie schon beim Wachschutz nur innerhalb des jeweiligen Wachbezirks.

Die Anzahl der Bewachungsobjekte verringerte sich ab Anfang 1948 deutlich. Dadurch wurde auch die Zahl der Sonderpolizisten nach und nach gesenkt (am 1.12.1948 noch 231 Sonderpolizisten für 31 Objekte). Ein Teil der Wachmänner konnte in den Dienst der Schutzpolizei übernommen werden.
Die Auflösung der Sonderpolizei erfolgte schließlich 1952.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Gemeindepolizei wieder kommunalisiert und in den städtischen Aufgabenbereich gegeben. Bis zu seiner Verstaatlichung im Zuge der großen baden-württembergischen Verwaltungsreform zum 1.1.1972 war das Polizeipräsidium Mannheim Teil der Stadtverwaltung Mannheim. Das Polizeipräsidium fungierte auch als untere Wasserbehörde, zuständig für die Vergabe wasserrechtlicher Genehmigungen sowie die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten. Zu den Aufgaben des Polizeipräsidiums gehörten auch das Einwohnermelde- sowie das Ausländerwesen. Hierunter fielen insbesondere Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer, die insbesondere seit Ende der 1950er Jahre durch die offensive Arbeitskräfteanwerbung in hoher Zahl nach Mannheim kamen. Auch das Gesundheitswesen lag im Aufgabenbereich des Polizeipräsidiums. Diese Sachgebiete wurde an 1972 an das neu geschaffene städtische Ordnungsamt abgegeben.
Usage notes:Hinsichtlich der Benutzung gelten die Bestimmungen des Landesarchivgesetzes Baden-Württemberg vom 27. Juli 1987 und die Archivordnung der Stadt Mannheim vom 30. Juni 1992 in der Fassung vom 1. Januar 2003.
Einzelne Akten unterliegen noch der Personenschutzfrist (90 Jahre nach Geburt). Die am längsten laufende Sperrfrist geht bis 2033.

Bundesland:Baden-Württemberg
Art der Institution mit Archivbeständen:Kommunale Archive
 

Usage

End of term of protection:12/31/1930
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://scope.mannheim.de/detail.aspx?ID=18
 

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