Amt für Verteidigungslasten (Bestand)

Archive plan context


Title:Amt für Verteidigungslasten
Geschichte der Institution mit Archivbeständen:Auf Grundlage des NATO-Truppenstatuts, entsprechender Tarifverträge und personalrechtlicher Bestimmungen ist das Amt für Verteidigungslasten zuständig für die Lohn- und Gehaltsverrechnung für die zivilen Arbeitnehmer der im Raum Mannheim stationierten NATO-Streikräfte, für die rechtliche Beurteilung und finanzielle Abwicklung von Schadensersatzanträgen aus Verkehrsunfällen und sonstigen Unrechtshandlungen von Mitgliedern der Streikräfte oder seines zivilen Gefolges.
Vor seiner Umbenennung im Gefolge des Gesetzes zur Abgeltung von Besatzungsschäden vom 1.12.1955 firmierte das noch im Jahr 1945 ins Leben gerufene Amt als Besatzungskostenamt, dem die Regulierung der ab dem 1.8.1945 entstandenen Stationierungsschäden oblag.
Räumlicher Zuständigkeitsbereich ist der Stadtkreis Mannheim, 1973 ausgedehnt auf den den Rhein-Neckar-Kreis.
Entscheidungen in Schadenssachen ergehen beim Amt in eigener Zuständigkeit oder im Benehmen mit den Fachaufsichtsbehörden, dem RP Karlsruhe oder der Oberfinanzdirektion Freiburg.
Appraisal and destruction:Auswahlarchivierung nach dem Fallbuchstaben "G". Rest wurde kassiert Grundsätzlich ist das in Auftragsverwaltrung des Landes tätige Amt für Verteidigungslasten ablieferungspflichtig gegenüber dem GLA Karlsruhe. Zur Wahrung stadtgeschichtlicher Interessen ist es indessen gelungen, die Aufgabe der archivischen Betreuung des Schriftguts des Mannheimer Amts für Verteidigungslasten übertragen zu bekommen. Eine erste Ablieferung erfolgte am 25.7.1986. Diese enthielt nur einige der von Archivseite zur Vernichtung freigegebenen Positionen, weshalb der Zugang 1989 komplett kassiert wurde. Dieser Vorfall war nicht zuletzt Folge der lange Zeit unter Berufung auf die Aufbewahrungsbestimmungen der Finanzverwaltung von 1972 vom Amt für Verteidigungslasten verweigerten Erstellung ordnungsgemäßer Ablieferungslisten. Nach unserem Verweis auf § 19 der neuen, seit 1982 gültigen Fassung der Aufbewahrungsbestimmungen (Aufstellungspflicht von Aussonderungslisten für den OFD nachgestellten Behörden) sowie einem anlässlich eines Registraturbesuchs für einzelne Aktengruppen abgestimmten vereinfachten Ablieferungsmodus kam im September 1989 eine ordnungsgemäße Ablieferung an das Stadtarchiv in Gang.
Gez. Peter Blum
Comments:Literatur: ZGS 2/2086 Verwaltungsberichte der Stadt Mannheim
Bundesland:Baden-Württemberg
Art der Institution mit Archivbeständen:Kommunale Archive
 

Usage

Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://scope.mannheim.de/detail.aspx?ID=36134
 

Social Media

Share
 
Home|de en
Online queries with scopeQuery™