Title: | Sozialamt |
Geschichte der Institution mit Archivbeständen: | Auf Drängen der Armenkommission (siehe eigene Bestandsübersicht) richtete der Stadtrat zum 1. Juli 1913 zunächst provisorisch für ein Jahr, 1914 endgültig ein "Armen- und Fürsorgeamt" und ein "Jugendamt" ein, die gemeinsam von einem Direktor geleitet wurden. Die beiden Ämter mußten in erster Linie die Beschlüsse der Armenkommission, die weiterhin übergeordnetes Organ blieb, vorbereiten und ausführen, außerdem die Kommunikation mit Behörden, Bezirksorganen und dem Publikum übernehmen und die erforderlichen Erklärungen im Namen der Kommission abgeben. Dem Armen- und Fürsorgeamt fielen außerdem die Geschäfte der Armenpflege im engeren Sinne zu. Diese Neuordnung wurde durch den Ausbruch des Ersten Weltkriegs unterbrochen, die Organisierung der Kriegsfürsorge hatte nun Priorität. Als Träger der lt. Reichsgesetz vom 24. Juli 1888/4. August 1914 angeordneten Kriegerfamilienunterstützung wurden hierzu alle zum Amtsbezirk Mannheim gehörenden Gemeinden zu einem "Lieferungsverband" zusammengeschlossen. Zur Prüfung und Bearbeitung der Unterstützungsanträge wurde ein Kriegsunterstützungsamt installiert. Die Kriegsfürsorge beinhaltete auch weiterhin Teilbereiche der Armenpflege wie Wohnungs-, Kranken-, Säuglings- und Wöchnerinnenfürsorge. Auch die 1910 errichtete Zentralauskunftstelle, in der man Material über alle bisher gewährten Unterstützungen sammelte, wurde aufrechterhalten. Nach Kriegsende wurde auf die Neuordnung von 1914 zurückgegriffen. Mit Stadtratsbeschluß vom 31.7.1919 trug das Armen- und Fürsorgeamt künftig nur noch die Bezeichnung "Fürsorgeamt". Organisatorisch gliederten sich die Unterstützungsmaßnahmen des Amtes in eine offene Armenpflege (Geldmittel, Naturalien, Kleidung, Wohnung), die auch durch die Außenstellen in den Stadtteilen durchgeführt wurde, und eine geschlossene Armenpflege (Krankenhäuser, Wöchnerinnenasyl, Heime, Anstalten).Auch nach 1933 wurde die gegebene Struktur des Fürsorgeamts weitgehend beibehalten, die hohen Arbeitslosenzahlen versuchte man durch die Einführung des Volksdienstes zu reduzieren. Ende 1945 wurden das Fürsorgeamt und das Stadtjugendamt als Abteilungen eines Städtischen Wohlfahrtsamtes eingerichtet. Das Fürsorgeamt erhielt die Untergliederungen Unterstützungsabteilung, Gesundheitsfürsorge und Fürsorge für politisch, religiös und rassisch Verfolgte. Nach der Abtrennung des Jugendamtes durch Stadtratsbeschluß vom 29.4.1948 trug das Fürsorgeamt die Bezeichnung "Wohlfahrtsamt". Neben den bereits genannten Aufgaben des Amtes kam in den fünfziger Jahren durch den starken Zustrom von Heimatvertriebenen und Flüchtlingen auch die Betreuung dieser Bevölkerungsgruppen hinzu. Mit Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes am 1.6.1962 wurde das bis dahin geltende Fürsorgerecht auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Zugleich erfolgte die Umbenennung von "Wohlfahrtsamt" in "Sozialamt". Die grundlegende Struktur des Amtes wurde bis heute beibehalten. |
Usage notes: | Die Benutzung unterliegt den personenbezogenen Sperrfristen nach dem Landesarchivgesetz. |
Bundesland: | Baden-Württemberg |
Art der Institution mit Archivbeständen: | Kommunale Archive |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2107 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://scope.mannheim.de/detail.aspx?ID=173121 |
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