Preisbehörde für Mieten und Pachten, 1905-1966 (Bestand)

Archive plan context


Title:Preisbehörde für Mieten und Pachten
Geschichte der Institution mit Archivbeständen:Die Dienststelle wurde auf Grund der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 in Verbindung mit der vierten Anordnung über die Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse der Reichskommissars für die Preisbildung vom 27. September 1937 gebildet. Durch das Übergangsgesetz des Wirtschaftsrats des Vereinigten Wirtschaftsgebietes über Preisbildung und Preisüberwachung vom 10. April 1948 (Preisgesetz) wurden die Befugnisse der Preisbehörden bestätigt; die Geltungsdauer des Preisgesetzes ist bis auf weiteres verlängert.
Ursprünglich in Personalunion mit dem Mieteinigungsamt und dem Gemeindegericht, wurde die Preisbehörde 1949 selbständiges Amt im Bereich der Allgemeinen Verwaltung. Die Aufgaben des Mieteinigungsamtes waren dem Amtsgericht, die des Gemeindegerichts dem neu gebildeten Friedensgericht übertragen worden.
Als selbständiges Amt hatte die Preisbehörde die Aufgabe, die Einhaltung der bestehenden Preisbestimmungen für Wohn- und Geschäftsräume zu überwachen sowie über Anträge auf Mietpreiserhöhungen oder auf Herabsetzung von Mietpreisen zu entscheiden. Bei Verstößen konnten gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen und Bußgelder verhängt werden. Der Beschluss des Gesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 16. Okt. 1946 brachte auch die Möglichkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klageerhebung mit sich.
Außerdem fungierte die Behörde als Kleingartenschiedsstelle.
Zu Beginn der fünfziger Jahre wurde der Geschäftsbereich der Preisbehörde um zwei relevante Aufgabengebiete erweitert. Sie war nun auch für die Überprüfung der für den steuerbegünstigten Wohnungsbau einzureichenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen und die Überwachung der Mieten von im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus errichteten Neubauten zuständig.
Am 1. Sept. 1960 wurde die Behörde wegen ihrer vorwiegend juristischen Aufgaben in das am 1. April neu gebildete Rechtsamt eingegliedert. Ihre Aufgaben bestanden hier vor allem in der Umsetzung des neu geschaffenen Mietpreisrechts durch Beratung von Mietern und Vermietern, gerichtliche Gutachtertätigkeit und in Einzelfällen Festsetzung von Mieten.
Mit Wirkung vom 1. Okt. 1966 wurde die Preisbehörde für Mieten und Pachten aufgelöst. Ihre Aufgaben waren entfallen, nachdem der Stadtkreis Mannheim aufgrund des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft am 1. Juli 1965 zum sog. weißen Kreis erklärt und somit Wohnraumbewirtschaftung und Mietpreisüberwachung aufgehoben waren. Die Restaufgaben der Preisbehörde wurden dem Polizeipräsidium übertragen.
Es ist davon auszugehen, dass das Polizeipräsidium auch die Registratur der Preisbehörde übernehmen musste, somit im Grunde nur die abliefernde Stelle der vorliegenden Akten war.
In den Registraturakten von FB 16 fanden sich leider keine weitergehenden Informationen.
Classification:Der vorliegende Aktenbestand beinhaltet Entscheidungen über Anträge auf Mietpreiserhöhungen oder auf Herabsetzung von Mietpreisen sowie die Überprüfung der für den steuerbegünstigten Wohnungsbau eingereichten Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
Appraisal and destruction:Der vorliegende Aktenbestand beinhaltet Entscheidungen über Anträge auf Mietpreiserhöhungen oder auf Herabsetzung von Mietpreisen sowie die Überprüfung der für den steuerbegünstigten Wohnungsbau eingereichten Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Da es sich um Massenschriftgut von äußerst geringem Dokumentationswert bzw. historischem Wert handelt, empfiehlt sich eine Auswahlarchivierung von Akten folgenden Inhalts:

- Baupläne
- Außen- oder Innenaufnahmen von Gebäuden
- historische Gebäude
- jüdisches Vermögen
- bekannte Namen als Mieter oder Vermieter
- alteingesessene Firmen als Mieter oder Vermieter.

Da die Aktenbände zum überwiegenden Teil nur aus wenigen Blättern bestehen, empfiehlt sich außerdem als repräsentative Stichprobe die Aufbewahrung der jeweils ersten Akte eines jeden Archivkartons.

Die Bewertung wurde Juni-August 2009 durchgeführt.
Kassationsquote: 325 von 355 NP = 91,5 %

Gez. Dr. Stockert / 12.2.2010
Bundesland:Baden-Württemberg
Art der Institution mit Archivbeständen:Kommunale Archive
 

Usage

End of term of protection:12/31/1996
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://scope.mannheim.de/detail.aspx?ID=172415
 

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