Title: | 2. Durchführung des Strafrechtsrehabilitationsgesetzes |
Usage notes: | Die zugehörigen Akten sind personenbezogene Einzelfallakten. Auch die Metadaten enthalten bereits schutzwürdige Belange. Entsprechend gelten die Regelungen des Landesarchivgesetzes (Sperrrung bis 10 Jahre nach Tod bzw. 90 Jahre nach Geburt). Da die jeweiligen Geburts- bzw. Sterbedaten nicht ausreichend in den Metadatensätzen hinterlegt sind, wurden für die Anzeige eine Schutzfristdauer von 100 Jahren nach Schließung der Akten eingestellt. |
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Usage |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://scope.mannheim.de/detail.aspx?ID=183438 |
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