2. Durchführung des Strafrechtsrehabilitationsgesetzes (Klassifikation)

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Title:2. Durchführung des Strafrechtsrehabilitationsgesetzes
Usage notes:Die zugehörigen Akten sind personenbezogene Einzelfallakten. Auch die Metadaten enthalten bereits schutzwürdige Belange. Entsprechend gelten die Regelungen des Landesarchivgesetzes (Sperrrung bis 10 Jahre nach Tod bzw. 90 Jahre nach Geburt). Da die jeweiligen Geburts- bzw. Sterbedaten nicht ausreichend in den Metadatensätzen hinterlegt sind, wurden für die Anzeige eine Schutzfristdauer von 100 Jahren nach Schließung der Akten eingestellt.
 

Usage

Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://scope.mannheim.de/detail.aspx?ID=183438
 

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