Title: | Armenkommission |
Geschichte der Institution mit Archivbeständen: | Die Organisation der Mannheimer kommunalen Armenpflege begann mit der Einrichtung einer Armendeputation durch Kurfürst Karl Friedrich von Baden im Jahr 1803. Drei Jahre später erfolgte die Umbenennung in "Armenpolizeikommission". 1807 übergab der Stadtmagistrat das erste Armenhaus (genannt "Nothaus") an die Kommission. Ab 1810 leitete die nach einer weiteren Namensänderung nun "Armenkommission" genannte Einrichtung das Armenwesen der Stadt. 1827 wurde das Präsidium der Kommission durch den Stadtdirektor übernommen. Nach einer erneuten Umbenennung in "Armenpolizeikommission" im Jahr 1842, erfolgte am 1. Juli 1870 deren Auflösung und die Gründung eines "Armenrats" aufgrund des Gesetzes über die öffentliche Armenpflege vom 5. Mai 1870. An die Stelle des Armenrats trat nach dem Ortsstatut vom 6.12.1875 die - nach der zwingenden Vorschrift des § 19b der Städteordnung für das Großherzogtum Baden von 1874 gebildete - "Kommission für das Armen- und Krankenwesen". 1892 erfolgte die Trennung des Armenwesens von der Verwaltung des Krankenhauses und damit die Errichtung einer gesonderten "Armenkommission". Die Einführung des Elberfelder Systems durch das Ortsstatut von 1898 brachte eine Aufteilung der Stadtbezirke in Armenpflegerquartiere und Armenbezirke mit sich. Die nun eingesetzten Armenbezirksvorsteher waren ebenso wie die bereits existierenden Armen- und Waisenpfleger ehrenamtlich tätig. Die Finanzierung der Armenunterstützung erfolgte in der Hauptsache durch Stiftungsmittel und Schenkungen. Die Aufgaben der Armenkommission erstreckten sich allgemein auf die Fürsorge für alle Hilfebedürftigen (Ernährung, Kleidung, Heizmaterial, Obdach, Unterstützungszahlungen), speziell auf die Betreuung von Waisen und "verwahrlosten Jugendlichen" sowie die Versorgung kranker Bedürftiger (vor allem Tuberkulosepatienten). Auf Drängen der Armenkommission richtete der Stadtrat zum 1. Juli 1913 zunächst provisorisch für ein Jahr, 1914 endgültig ein "Armen- und Fürsorgeamt" und ein "Jugendamt" ein, die gemeinsam von einem Direktor geleitet wurden. Die beiden Ämter mußten in erster Linie die Beschlüsse der Armenkommission, die weiterhin übergeordnetes Organ blieb, vorbereiten und ausführen, außerdem die Kommunikation mit Behörden, Bezirksorganen und dem Publikum übernehmen und die erforderlichen Erklärungen im Namen der Kommission abgeben. Dem Armen- und Fürsorgeamt fielen die Geschäfte der Armenpflege im engeren Sinne, dem Jugendamt die Geschäfte der Kinderfürsorge zu. Die Armenkommission bestand in den zwanziger Jahren zunächst als "Ausschuß für die Armen- und Wohlfahrtspflege", dann als "Wohlfahrtsausschuß", nach 1945 auch als "Sozialausschuß" weiter. Nach dem "Gemeindebeschluß über die Bildung und die Tätigkeit beschließender Ausschüsse der Stadt Mannheim vom 25.6., 13.10. und 5.11.1925" gehörte der Wohlfahrtsausschuß nicht zu den beschließenden Ausschüssen, wohl aber der Sozialausschuß nach § 5 der Hauptsatzung vom 23.2.1946. |
Bundesland: | Baden-Württemberg |
Art der Institution mit Archivbeständen: | Kommunale Archive |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1951 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://scope.mannheim.de/detail.aspx?ID=170391 |
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